Nach Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetz (Kibiz), vom 1. August 2008, können Eltern die Betreuungszeiten ihrer Kinder differenziert mit 35 Stunden geteilt, 35 Stunden im Block oder 45 Wochenstunden buchen. Wir hoffen, dass wir so jeder Familie individuell gerecht werden können, Berufstätigkeit, Familie und Kinder besser zu organisieren und diese in guten Händen zu wissen. Das gebuchte Stundenkontingent, das Alter des Kindes (Betreuungsaufwand) und das Einkommen entscheiden über die Beitragshöhe.
Benötigen die Eltern einen größeren Betreuungsumfang, kann der Kindergarten in Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt eine Tagesmutter organisieren oder es kann eine Randzeitenbetreuung in Anspruch genommen werden.
Unser Kindergarten bleibt während folgender Zeiten geschlossen:
Weitere Schließungstage werden frühzeitig bekannt gegeben.